Die KABÖ erinnert an eine Passage aus dem Sozialhirtenbrief der katholischen Bischöfe Österreichs von 1990, der „nichts von seiner Aktualität verloren hat“. Darin heißt es: „In der Wirtschaft geht es nicht nur um die Bereitstellung von Gütern und Diensten, sondern wesentlich um die Zusammenarbeit von Menschen. Die soziale Ausgestaltung des Wirtschaftsprozesses gehört deshalb zu den zentralen Aufgaben einer menschengerechten Wirtschaftsordnung. Das schließt keineswegs aus, dass die Erstellung von Gütern und Diensten ihre Sachgesetze hat. Wo aber nach Gottes Bild geschaffene, freie, selbstverantwortliche Personen im Wirtschaftsprozess zusammenarbeiten, sind die Achtung vor der Würde des Menschen, das Recht auf Mitverantwortung und Mitbestimmung und die Vermenschlichung der Arbeitswelt vorrangig.“
Weiter weist die KABÖ auf eine kürzlich veröffentlichte Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (EWSA) hin. Unter dem Titel „Demokratie am Arbeitsplatz“ wird darin für eine Stärkung der Beteiligung und der Rechte von Beschäftigten auf allen Ebenen plädiert. Erlebte und gelebte Mitbestimmung in der Arbeitswelt mache die Menschen weniger ansprechbar für populistische, rechtsnationale sowie demokratie- und europafeindliche Politiker und Parteien.
Vor diesem Hintergrund zeigt sich die KABÖ verwundert, dass in dem von der EU-Kommission vorgelegten EU-Demokratiepaket der wesentliche Lebensbereich der Arbeitswelt ausgeklammert ist. „Wer demokratische Gesellschaften widerstandsfähiger gegen illiberale und autoritäre Tendenzen machen will, ist gut beraten, auf demokratische Beteiligung zu setzen. Das darf vor Betriebstoren und Konzernen nicht halt machen“, so die katholischen Arbeitnehmer:innen. In diesem Sinn gelte es, die Rechte von Betriebsräten und Gewerkschaften europaweit abzusichern und die Sozialpartnerschaft zu stärken.