„Der Mensch ist Subjekt, nicht Objekt in der Arbeitswelt. Die Arbeit muss daher so ausgestaltet werden, dass sie Sinn stiftet und menschenwürdig ist“, so die KAB. „Studien zeigen zudem: Mitbestimmungsmöglichkeiten am Arbeitsplatz machen nicht nur Betriebe krisenfester; sie stärken die Zustimmung zu Demokratie und Rechtsstaatlichkeit generell.“
Die KAB erinnert an eine Passage aus dem Sozialhirtenbrief der katholischen Bischöfe Österreichs von 1990, der „nichts von seiner Aktualität verloren hat“. Darin heißt es: „In der Wirtschaft geht es nicht nur um die Bereitstellung von Gütern und Diensten, sondern wesentlich um die Zusammenarbeit von Menschen. Die soziale Ausgestaltung des Wirtschaftsprozesses gehört deshalb zu den zentralen Aufgaben einer menschengerechten Wirtschaftsordnung. Das schließt keineswegs aus, dass die Erstellung von Gütern und Diensten ihre Sachgesetze hat. Wo aber nach Gottes Bild geschaffene, freie, selbstverantwortliche Personen im Wirtschaftsprozess zusammenarbeiten, sind die Achtung vor der Würde des Menschen, das Recht auf Mitverantwortung und Mitbestimmung und die Vermenschlichung der Arbeitswelt vorrangig.“
So sieht es auch Philipp Kuhlmann, Vorsitzender der KAB der Erzdiözese Wien: „Es ist wichtig zu ungerechten Verhältnissen in der Arbeitswelt Stopp zu sagen! Menschengerechte Arbeit zeigt sich in fairem Lohn und in einem lebensfreundlichen Anstellungsausmaß. Genauso wichtig sind Entwicklungsmöglichkeiten, soziale Teilhabe, Mitbestimmung, Gesundheit und gleiche Chancen für alle arbeitenden Menschen. Das ist Menschenwürde am Arbeitsplatz!“