Asylrichtlinie
Die EU hat sich in erster Lesung erfreulicherweise zu einer neuen Richtlinie durchgerungen. AsylwerberInnen sollten in Zukunft nach 6 Monaten Aufenthalt in einem Land grundsätzlich Zugang zum Arbeitsmarkt haben.
Eine große Mehrheit - 431 von insg. 565 Abgeordneten - stimmte dafür; von den Österreichischen Abgeordneten leider nur die Grünen und drei von der SP. Letztere wurden aber inzwischen bereits wieder zurückgepfiffen. Von der Parteispitze hieß es dazu nur, ihr Stimmverhalten sei ohne Bedeutung, denn sie treten bei der kommenden EU-Wahl nicht mehr an.
Ich bin enttäuscht. Eine Unterscheidung zum Verhalten der FP-Abgeordneten ist nicht mehr erkennbar. Ist die Angst vor den kommenden Wahlen schon so groß, dass Grundsätze nur wegen einiger Stimmen leichtfertig über Bord geworfen werden?
AsylwerberInnen gänzlich vom Arbeitsmarkt auszuschließen kann nur jemand befürworten, wer selbst noch nie ohne Erwerbsarbeit war und wer außerdem die Auswirkungen der oft sehr lange dauernden Asylverfahren bagatellisiert. Sich um eine Arbeit bewerben zu dürfen heißt ja noch lange nicht, dass ich auch eine bekomme. Habe ich aber doch Glück, kann ich mich selbst und gegebenenfalls auch meine Angehörigen versorgen, Sozialversicherungsbeiträge und Steuern zahlen und der Staat würde sich einiges ersparen, denn eine öffentliche Unterstützung brauche ich dann ja nicht mehr. Eine nicht nur für AsylwerberInnen menschliche, sondern für uns alle sinnvolle Lösung.
Hans Riedler, Linz
15.5.2009