Das Recht auf Arbeit.
Viele der Flüchtlinge werden auch dauerhaft in Österreich bleiben, weil sie in absehbarer Zeit nicht in ihre Heimat zurückkehren können. Ein Asylverfahren dauert laut BMI in erster Instanz im Durchnschnitt 4,2 Monate. Diesen Menschen soll vom ersten Tag an eine langfristige Perspektive eröffnet werden.
Asylwerber zum Nichtstun verdammt?
Derzeit stoßen AsylwerberInnen, wenn sie den Zugang zum Arbeitsmarkt suchen, auf beinahe unüberwindbare Hindernisse. Anstatt sich sinnvoll einzubringen, sind die meisten zur Untätigkeit verdammt. Selbst für eine selbstständige Tätigkeit besteht eine mehrmonatige Wartefrist. Dabei könnte eine verstärkte Teilhabe nicht nur für AsylwerberInnen Vorteile bringen. Sozialleistungen könnten eingespart werden und der illegale Arbeitsmarkt würde tendenziell zurückgedrängt. Das Bild von Asylwerbern und deren Akzepanz würde positiv beeinflusst. Auch aus menschenrechtlicher Sicht ist ein Arbeitsverbot für AsylwerberInnen problematisch. Arbeit ist eine wichtige Hilfe für eine gelingende Integration!
Was viele nicht wissen - Gemeinnützige Arbeit ist möglich!
Asylwerber dürfen laut Bundesbetreuungsgesetz (§ 7) für Bund, Land und Gemeinde gemeinnützige Arbeiten verrichten. Dafür wird ihnen ein kleiner Anerkennungsbeitrag (zwischen 3 und 5 Euro) bezahlt, welcher (bis zu 110 Euro) nicht auf die Leistungen der Grundversorgung angerechnet wird. Es fallen für den Arbeitgeber also keine weiteren Kosten an. Für die Flüchtlinge wäre dies eine willkommene Möglichkeit einer sinnvollen Beschäftigung nachzugehen. Viele Ämter und Institutionen könnten Projekte umsetzen, die normalerweise auf Grund von Arbeitskosten nicht möglich sind. Hier sind der Kreativität keine Grenzen gesetzt. Die kommunale Politik hätte hier ein offenes Bestätigungsfeld für das Anbieten von gemeinnütziger Beschäftigung. Leider nutzen bisher nur wenige Gemeinden diese Chance!
KAB fordert die Ausweitung der Beschäftigungsmöglichkeit für Asylsuchende
Aufgrund der kritischen aktuellen Lage fordert die KAB die politisch Verantwortlichen auf, den eingeschränkten Zugang von gemeinnütziger Beschäftigung von AsylwerberInnen auch auf jene Organisationen, die auf gemeinnütziger Basis arbeiten (NGOs, Vereine, Pfarren...), auf Sozialökonomische Betriebe und Gemeinnützige Beschäftigungsprojekte auszuweiten. Dies soll auch für jene AsylwerberInnen gelten, die derzeit privat untergebracht sind. Die Zuverdienstgrenze zur Grundversorgung soll auf mindestens € 220,- angehoben werden.
Gute Praxis soll Schule machen!
Beispiele für solche Tätigkeiten sind z.B. Hilfsdienste in Gesundheits-, Kinder- und Seniorenbetreuungseinrichtungen, die Betreuung und Instandhaltung von öffentlichen Grünflächen, Wanderwegen und Sportanlagen und adminsistrative Tätigkeiten in Einrichtungen, die im Eigentum öffentlicher Körperschaften stehen. Eine weiter Möglichkeit ist zum Beispiel der Einsatz von AsylwerberInnen als ReferentInnen in Schulen und Kindergärten und in Erwachsenbildungseinrichtungen (z.B. Koch- und Kultur- und Kunstworkshops, Handwerk ...)
Wir suchen nach mutmachenden Beispiele zum "Abkupfern". Bitte teilen Sie Ihre gelungenen Praxisbeispiele mit uns. Wir werden sie gerne weitererzählen!
"Der Fremde, der sich bei euch aufhält,
soll wie ein Einheimischer gelten,
und du sollst ihn lieben wie dich selbst."
3. Mose 19,34