3. März | Internationaler Tag des arbeitsfreien Sonntags
Sonn- und Feiertage stellen für alle Menschen in unserer Gesellschaft, insbesonders für Gruppierungen, die im kulturellen, religiösen, sportlichen, sozialen oder politischen Bereich tätig sind, einen unverzichtbaren Wert dar.
Die Ausweitung der Sonn- und Feiertagsarbeit in gesellschaftlich nicht notwendige Bereiche bedeutet einen gravierenden Einschnitt in das Gefüge der Gesellschaft: Die Deregulierung der Arbeitszeit, der Zugriff auf Sonntag und Feiertage und das Ausdehnen der Wochenendarbeit in allen Ländern Europas zeigen, wie mächtig Wirtschaftsinteressen in das Leben der Menschen und in die Gesellschaft eingreifen.
Menschen sollen mit ihrer Erwerbsarbeit rund um die Uhr verfügbar sein, jederzeit einsetzbar im Handel und Tourismus, in industriellen Produktionsprozessen und in den verschiedensten Dienstleistungen. Diese Entwicklung reduziert den Menschen auf die Arbeits-und Kaufkraft.
Gerade der gemeinsame arbeitsfreie Sonntag ist ein Zeichen, dass der Mensch mehr ist, als Arbeitskraft und Konsument.
Der Sonntag ist in unserer Gesellschaft der regelmäßige gemeinsame freie Tag,
ein Tag der Muße und Erholung
ein Tag der Begegnung, der Familie und der Gemeinschaft,
ein Tag der Besinnung, des Gottesdienstes und des Feierns und
ein Tag vielfältigen Engagements außerhalb von Erwerbsarbeit und Konsum.
Die Sonntags- und Feiertagsruhe muss generell gesetzlich geschützt bleiben. Die bestehenden Ausnahmen nach dem Arbeitsruhegesetz sind laufend auf ihre Notwendigkeit zu überprüfen.
Für Ausnahmeregelungen zur Sonn- und Feiertagsarbeit muss es kollektivvertragliche Rahmenbedingungen geben. Sonn- und Feiertagsarbeit muss Ausnahme bleiben und einen höheren Preis haben als Normalarbeitszeit. Für diejenigen, die solche Arbeit im Dienst der Mitmenschen leisten, muss es eine angemessene Entlohnung und Ersatzfreizeit geben. Gesetze, die ein Durchbrechen der Sonn- und Feiertagsarbeit erlauben, müssen geändert werden, damit der schleichenden Ausweitung der Sonntagsarbeit vorgebeugt werden kann; Kontrolle und Sicherung der Sonn- und Feiertagsruhe müssen garantiert sein.
In der EU muss der arbeitsfreie Sonntag geschützt und die gesetzlichen Feiertage der einzelnen Mitgliedsstaaten – als Ausdruck der kulturellen und religiösen Identität – respektiert werden.
Die KAB-Wien wendet sich an alle dafür maßgebenden Stellen sich dafür einzusetzen, denn SONNTAG MUSS SONNTAG BLEIBEN.
Johann Lechner
Diözesanvorsitzender der KAB-Wien
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