Die Zukunft der Arbeit gestalten
Die Gestaltung des digitalen und ökologischen Wandels unserer Wirtschaft ist eine gemeinsame Herausforderung der europäischen Politik. Beide Entwicklungen werden die Bedingungen wie auch unser Verständnis von Arbeit verändern und den politischen Willen als auch ihre Vision in der Gestaltung der neuen Arbeitswelt erfordern.
Beide Veränderungen in der Arbeitswelt betreffen uns alle und werden einen Einfluss auf das gesellschaftliche Zusammenleben haben. Die Reflexion der Kommission der Bischofskonferenzen der Europäischen Union (COMECE) ermutigt daher die EU-Institutionen den Wandel so zu gestalten, dass dieser jedem Bürger wie auch der Gesellschaft in ihrer Gesamtheit zu Gute kommt. Das Dokument, das die COMECE-Sozialkommission in enger Abstimmung mit katholischen Organisationen und Bewegungen in Europa erarbeitet hat, soll somit in die Diskussion über die künftigen Prioritäten der EU einfließen. Zugleich soll es zur globalen Initiative zur Zukunft der Arbeit beitragen, die die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) anlässlich ihres bevorstehenden 100-jährigen Jubiläums führt.
Die Reflexion ist in vier Kapitel unterteilt: Sie beginnt mit einer generellen Einordnung des Arbeitsbegriffs. Diese stellt heraus, dass Arbeit mehr als die Quelle für Einkommen, sondern für den Menschen in der Gesellschaft sinnstiftend ist. Arbeit kann uns helfen, unseren Platz in der Gesellschaft zu finden, uns persönlich zu entfalten und unseren Beitrag zur Bewahrung der Schöpfung zu leisten, indem wir das gemeinsame Haus für heutige und nächste Generationen gestalten.
Weit über ihren finanziellen Aspekt hinaus spielt Arbeit daher eine zentrale Rolle in unserem Leben und der Wandel in der Arbeitswelt kann neue Möglichkeiten in der Schaffung und Förderung guter Arbeit eröffnen. Die Analyse im zweiten Kapitel hebt jedoch auch einige Herausforderungen hervor, die das Potenzial von Arbeit als Beitrag zum Gemeinwohl beeinträchtigen:
- Die Polarisierung in der Verteilung von Arbeit nimmt in zahlreichen Mitgliedsstaaten zu, da die Digitalisierung und Automatisierung viele Beschäftigungsmöglichkeiten für hochqualifizierte Menschen geschaffen haben, während routinemäßige Tätigkeiten der Mittelschicht wegfallen
- Neue flexiblere Beschäftigungsformen stellen das EU-Arbeitsrecht vor neue Herausforderungen und können ohne einen rechtlichen Rahmen die notwendige Planbarkeit und Sicherheit im Arbeitsleben beeinträchtigen
- Die Grenze zwischen Berufs- und Privatleben verschwimmt zusehends: Die Telearbeit ermöglicht mehr Eigenständigkeit in der Gestaltung der Arbeitszeit, doch spüren immer mehr EU-Bürger den Druck der Arbeit, der ihnen weniger Raum für ehrenamtliches Engagement und Familienleben lässt
Auf Grundlage dieser Analyse ermutigt der Beitrag der COMECE, den aktuellen Wandel so zu gestalten, dass er eine menschenwürdige, nachhaltige und mitbestimmte Arbeitswelt für alle schafft. Diese Vision baut auf das Konzept einer Wirtschaft auf, die der ganzheitlichen Entwicklung des Menschen dient und die folgenden Aspekte vereinigt:
- Diese Arbeitswelt wird menschenwürdig sein, wenn sie gerechte Arbeitsbedingungen fördert und ein würdiges familienorientiertes Einkommen sowie ausgeglichene Arbeitszeiten gewährt
- Diese Arbeitswelt wird nachhaltig sein, wenn sie anhand der ökologischen Dimension des Arbeitsbegriffs die Grundlagen für ein stabiles und ertragreiches Leben der heutigen und künftigen Generationen legt
- Diese Arbeitswelt wird mitbestimmt sein, wenn Beschäftigte und Arbeitgeber auf allen Ebenen die Bedingungen ihrer Arbeit im sozialen Dialog gemeinsam gestalten und zudem in dreigliedriger Partnerschaft mit dem Staat den ordnungspolitischen Rahmen ihrer Arbeit mitbestimmen
- Diese Arbeitswelt wird integrativ sein, wenn sie sich auf das vorrangige Ziel der Vollbeschäftigung konzentriert und jedes Mitglied befähigt, eine menschenwürdige, nachhaltige und mitbestimmte Arbeit zu finden
EMPFEHLUNGEN
Aus Basis unserer Vision einer menschenwürdigen, nachhaltigen und mitbestimmten Arbeitswelt für alle schlagen wir den Institutionen der Europäischen Union und ihren Mitgliedsstaaten die folgenden 17 Empfehlungen vor:
Grundvoraussetzung: Eine Wirtschaft im Dienst der ganzheitlichen Entwicklung des Menschen
1. Förderung der ganzheitlichen Entwicklung des Menschen: Wir ermutigen die EU und ihre Mitgliedsstaaten, ihre Politik auf das EU-Vertragsziel einer sozialen Marktwirtschaft auszurichten. Zu diesem Zweck sollte die EU die Klima-, Beschäftigungs- und Armutsziele der Europa-2020-Strategie strikt einhalten und die Ziele der nachhaltigen Entwicklung in den Mittelpunkt einer neuen Zehnjahresstrategie für 2030 stellen.
2. Ausgleich der wirtschaftlichen Freiheiten mit Sozialrechten: Die EU sollte die Europäische Säule sozialer Rechte rasch in konkrete politische Maßnahmen umsetzen, indem sie alle Instrumente wie die europäische Gesetzgebung, das Europäische Semester, die EU-Förderpolitik und den sozialen Dialog nutzt. Wir erwarten, dass die Europäische Säule sozialer Rechte die EU-Politik auch über die Europawahlen hinaus prägen wird
Menschenwürdige …
3. Einsatz für gute Arbeitsbedingungen in allen Beschäftigungsformen: Das europäische Arbeitsrecht sollte gewährleisten, dass jeder Beschäftigte Anspruch auf einen Kern von durchsetzbaren Rechten, wie das Recht auf gesunde Arbeitsbedingungen und den Zugang zu verpflichtender Fortbildung, hat. Darüber hinaus sollte die EU mit ihren Mitgliedsstaaten sicherstellen, dass alle EU-Bürger unabhängig von ihrem Arbeitsverhältnis sozial abgesichert sind.
4. Einhaltung internationaler Arbeitsnormen: Gemeinsam mit ihren Mitgliedsstaaten sollte sich die EU für die Umsetzung und Einhaltung internationaler Arbeitsnormen einsetzen. Dies gilt insbesondere für die Dreigliedrige ILO-Grundsatzerklärung über multinationale Unternehmen und Sozialpolitik und die derzeitigen Verhandlungen über ein UN-Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechte. Die Europäische Kommission sollte internationale Arbeitsnormen systematisch in ihre Freihandelsabkommen aufnehmen.
5. Förderung der Anerkennung von Familien- und Freiwilligenarbeit: In der Erziehung ihrer Kinder und der Pflege älterer Menschen leisten Familienmitglieder einen wichtigen Dienst für das Gemeinwohl. Daher sollten sie Zugang zu einer Krankenversicherung und Anspruch auf eine angemessene Rente haben. Darüber hinaus sollte die EU den Beitrag der Freiwilligenarbeit als Ausdruck des bürgerschaftlichen Engagements besser wertschätzen und die Anerkennung wie auch Validierung nichtformaler und informeller Kompetenzen fördern, die durch Tätigkeiten im Freiwilligendienst und Ehrenamt erworben wurden.
6. Verbesserung des Austauschs bewährter Praktiken zu angemessenen Arbeitszeiten: Die Verbreitung mobiler Arbeitsgeräte kann zu einer Kultur der ständigen Verfügbarkeit führen. Wir fordern daher die EU auf, die europäische Arbeitszeitrichtlinie zu überarbeiten und andere rechtliche Möglichkeiten, wie das kürzlich von Frankreich erlassene Recht auf Abschalten, zu prüfen, um somit gesunde, stabile und würdige Arbeitszeiten im digitalen Wandel zu garantieren.
7. Wiederaufnahme des Sonntagsschutzes im EU-Recht: Da immer mehr Menschen an Feiertagen und Sonntagen arbeiten müssen, fordern wir die EU auf, den Sonntag in einer überarbeiteten Arbeitszeitrichtlinie als gemeinsamen Ruhetag zu schützen.
… nachhaltige …
8. Erhaltung sicherer und stabiler Arbeitsplätze: Die EU sollte dem Gebrauch von kurzfristigen Verträgen oder anderen flexiblen Beschäftigungsformen, wie Null-Stunden-Verträgen, als Maßnahme der Kostensenkung entgegenwirken und helfen, dass Menschen in der befristeten Beschäftigung einen dauerhaften Arbeitsplatz finden. Um den Schutz von Arbeitnehmern in der kollaborativen Wirtschaft zu verbessern, sollte die Europäische Kommission auch die Notwendigkeit einer spezifischen EU-Richtlinie zu Arbeitsverhältnissen in der kollaborativen Wirtschaft erlassen und untersuchen, inwieweit bereits bestehendes EU-Recht, wie die EU-Richtlinie über Leiharbeit, auf bestimmte Internetportale anwendbar ist.
9. Neuausrichtung des Bildungsbegriffs: In der Kindheit und Jugend legt Bildung den Grundstein für ein selbstbestimmtes Leben, doch sollte sie in einer sich rasch ändernden Arbeitswelt zum festen Bestandteil des Arbeitslebens gehören. Die Europäische Kommission sollte daher den Austausch bewährter Praktiken zur Förderung von Programmen für lebenslanges Lernen erleichtern. Insbesondere sollte die Europäische Kommission mit den Mitgliedsstaaten die Möglichkeit prüfen, ein persönliches Erwerbstätigenkonto einzurichten, mit dem jeder Arbeitnehmer Weiterbildung und Umschulung finanzieren kann.
10. Förderung von Arbeit und Unternehmen, die im Einklang mit der Schöpfung stehen: Die EU sollte gezielt die Schaffung umweltgerechter Arbeitsplätze und Unternehmen unterstützen. Zu diesem Zweck empfehlen wir der EU, die Entwicklung von sozialwirtschaftlichen Unternehmen voranzutreiben. Im Einklang mit dem Bericht des Europäischen Parlaments über ein Statut für Sozial- und Solidarunternehmen (2018) sollte die EU prüfen, ein Gütesiegel für Produkte der europäischen Sozialwirtschaft einzuführen und Unternehmen mit Gemeinwohlorientierung durch Aufträge der öffentlichen Beschaffung zu fördern.
11. Nachhaltigkeit zu einem Leitprinzip für private Investitionen machen: Voraussetzungen für die Schaffung nachhaltiger Arbeit sind Bedingungen, die gemeinwohlorientierte Investitionen fördern. Die COMECE begrüßt daher, dass die EU-Kommission die Entwicklung nachhaltiger Infrastrukturen durch den vorgeschlagenen InvestEU-Fonds schwerpunktmäßig unterstützen möchte. Zudem fordern wir, den EU-Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums vollständig umzusetzen, um umweltgerechte und am Menschen orientierte Investitionen zu fördern.
… mitbestimmte …
12. Bessere Einbeziehung der Sozialpartner, der Zivilgesellschaft und der Kirchen im Europäischen Semester: Die EU sollte den Dialog mit diesen Akteuren fördern und sie sowohl in die Gestaltung als auch in die Umsetzung der europäischen Beschäftigungs- und Sozialpolitik, insbesondere im Rahmen des Europäischen Semesters, einbeziehen. Dies wird die Eigenverantwortung in den Mitgliedsstaaten stärken und eine reibungslose Umsetzung der europäischen Entscheidungen begünstigen.
13. Neubelebung des sozialen Dialogs auf allen Ebenen: Die EU und ihre Mitgliedsstaaten sollten den sozialen Dialog mit Blick auf das Gemeinwohl fördern. Dieser Dialog sollte Beschäftigten und Arbeitgebern ermöglichen, untereinander die Bedingungen ihrer Arbeit mitzugestalten und ihnen zudem erlauben, den ordnungspolitischen Rahmen ihrer Arbeit im Austausch mit dem Staat mitzubestimmen. Die EU sollte insbesondere die Aushandlung autonomer Vereinbarungen auf europäischer Ebene fördern.
14. Anpassung des sozialen Dialogs an die post-industrielle Wirtschaft: Neue Beschäftigungsformen und der allgemeine Wandel in der Arbeitswelt stellen die traditionellen Modelle der Tarifverhandlungen und des sozialen Dialogs in Frage. Vor diesem Hintergrund sollten Gewerkschaften bei der Anpassung ihrer Kampagnenarbeit und Interessenvertretung unterstützt werden, um die Belange und Rechte aller Beschäftigten in der gesamten EU wirksamer vertreten zu können.
… Arbeitswelt für alle.
15. Begleitung im Übergang in die neue Arbeitswelt: Wir empfehlen, die Unterstützung der vom digitalen und ökologischen Wandel betroffenen Arbeitnehmer auszubauen und den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) in einen Europäischen Übergangsfonds mit erweitertem Budget umzuwandeln.
16. Entwicklung maßgeschneiderter Programme für Menschen in der Langzeitarbeitslosigkeit: Die EU und ihre Mitgliedsstaaten sollten Menschen in der Langzeitarbeitslosigkeit besser und schneller integrieren, indem sie sie durch individuelle Arbeitssuche, Ausbildung und sozialpädagogischen Betreuung unterstützen und – soweit erforderlich – öffentlich finanzierte Tätigkeiten anbieten.
17. Förderung der Steuergerechtigkeit zwischen Arbeit und Kapital: Eine gerechtere Besteuerung kann bei der Finanzierung eines sozialverträglichen Wandels der Arbeitswelt helfen. Wir ermutigen daher den Rat der EU, die Besteuerung der digitalen Wirtschaft zu verbessern und eine Einigung über die vorgeschlagene Richtlinie über eine gemeinsame konsolidierte Körperschaftssteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) zu erzielen, damit Gesetzeslücken zwischen nationalen Steuersystemen und somit die Möglichkeiten für Steuervermeidung geschlossen werden. In diesem Zusammenhang bekräftigen wir auch den Vorschlag der COMECE-Bischöfe, eine EU-weite Finanztransaktionssteuer einzuführen, um Spekulationen Einhalt zu gebieten und Steuergerechtigkeit zu fördern.
Autor:
Markus Vennewald
Policy Adviser for Economic and Social Affairs, COMECE | Commission of the Bishops’ Conferences of the EU
Die COMECE setzt sich aus delegierten Bischöfen der Bischofskonferenzen aller EU-Mitgliedsstaaten zusammen. Seit mehr als 30 Jahren ist die COMECE eng in die Gestaltung der europäischen Politik eingebunden. Auf Basis von Artikel 17 (3) des Vertrages über die Arbeitsweise der EU (AEUV) steht sie im regelmäßigen Dialog mit den EU-Institutionen und erarbeitet mit ihrem Sekretariat in Brüssel und ihren Kommissionen wie auch Arbeitsgruppen gemeinsame Positionen und Reflexionen.
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